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Praxis Dr. Isolde Adler, Walldürn

Foto von Dr. med. Isolde Adler Dr. med. Isolde Adler

Unsere Leistungen

  • Ambulante und stationäre Operationen am Bewegungsapparat
  • konservative und operative Behandlung von Fuß- und Sprunggelenkserkrankungen sowie Fehlstellungen
  • Behandlung von Frakturen und Verletzungen
  • Konservative Therapie von Arthrosen inkl. lokaler Injektionen und Stoßwellentherapie>
  • Osteoporosediagnostik einschl. Knochendichtemessung
  • Behandlung von akuten Unfällen
  • Zur Diagnostik: Röntgen, Knochendichtemessung und Ultraschalluntersuchungen

 

Dr. med. Isolde Adler

Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie

Sprechzeiten

Sprechstundenzeiten:

Montag: 07:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag: OP Tag- Termine nach Vereinbarung
Mittwoch: 07:30 bis 13:45 Uhr
Mittwoch: ab 14:00 Uhr Privat Sprechstunde
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnertag 14:30  bis 19:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12.15 Uhr
Freitag:   jeden 2. Freitag OP Tag

 

Sonstige Informationen

An den Feiertagen sowie den Brückentagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Tel.Nr.: 116 117 zuständig.

Hier werden Sie informiert, ob der Bereitschaftsdienst in Buchen (zu erreichen über den neuen Haupteingang der Neckar-Odenwald-Kliniken - ZPA,  Dr. Konrad-Adenauer-Str.37) oder in Mosbach (zu erreichen über die Neckar-Odenwald-Kliniken-Mosbach, Knopfweg 1 - ZPA) zuständig ist.

Aktuelle Informationen erhalten Sie jeder Zeit auch über unseren Anrufbeantworter Tel.: 06282 40321

Wichtige Informationen für Patienten

Wir bitten alle Patienten, die keinen fest vereinbarten Termin haben, sich zunächst telefonisch in der Praxis zu melden. Sie erhalten von uns die genaue Uhrzeit für ihren Sprechstundenbesuch. Bitte suchen Sie mit Erkältungssymptomen und Fieber die Praxis auf gar keinen Fall auf, ohne vorher telefonischen Kontakt aufgenommen zu haben. Falls Sie persönlich mit uns sprechen möchten, bitten wir um Geduld, wenn die Telefonleitungen besetzt sind.

Unsere Regelsprechzeiten sind oben dargestellt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Behandlungstermin bitte über den Online Kalender oder telefonisch zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Patienten aus dem Wartebereich unterschiedlich schnell aufgerufen werden können. Das liegt zum einen daran, dass ein Teil der Patienten nicht im Rahmen der Sprechstunde behandelt wird, weil z.B. ein Verbandwechsel, eine Blutabnahme oder eine apparative Untersuchung ansteht. Manche Patienten warten auf Unterlagen oder Rezepte. Zum anderen werden Patienten, die einen Sprechstundentermin vorab vereinbart haben, möglichst zeitnah aufgerufen. Für Patienten ohne Terminabsprache kann es mitunter zu längeren Wartezeiten kommen. Notfälle werden selbstverständlich bevorzugt behandelt. Wir nehmen uns für jeden Patienten die notwendige Zeit - auch für Sie. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Anmeldung. Wir danken für Ihr Verständnis.

Telefongespräche: Während der Sprechstunde sind Telefongespräche mit dem Arzt nur in Notfällen möglich.

Unser Team steht Ihnen ganzjährig zu den entsprechenden Sprechzeiten zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten wird Ihnen die Telefonnummer des diensthabenen Arztes bzw. des zuständigen Notdienstes mitgeteilt. Bitte denken Sie daran, dass wir zu jedem Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bzw. einen entsprechenden Überweisungsschein benötigen.

Privatsprechstunde: ein Extra-Service

Es handelt sich um regelmäßig vorgehaltene Sprechstunden außerhalb der Kassenarztsprechstunden.
Für wen ist diese Sprechstunde da?

  • Für Privatpatienten
  • Diese Sprechstunden stehen selbstverstandlich auch unseren gesetzlich versicherten Patienten für zusätzliche Beratung, Diagnostik und Therapie zur Verfügung.

Privatsprechstunde bezeichnet die ärztliche Beratung und ggf. Untersuchung von Patienten ohne Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse (Gesundheitskasse).  Da die Kosten für die ärztlichen Leistungen einer Privatsprechstunde nicht über Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen beglichen werden, erfolgt eine privatärztliche Rechnung nach ärztlicher Gebührenordnung (GOÄ). Die entstehenden Kosten können und sollten dem Patient vor der Inanspruchnahme der Privatsprechstunde mitgeteilt werden

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